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Führerscheinausbildung LKW Klassen C1 - C1E

Klasse C1 (FeV § 6)

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Klasse C1E (FeV § 6)

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug

  • der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.
  • Der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.

Mindestalter (FeV § 10):

  • 18 Jahre

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B

Achtung: Das Zugfahrzeug darf 7500 kg zulässige Gesamtmasse nicht überschreiten, man darf also keinen LKW mit 12.000 kg fahren (Fahren ohne Fahrerlaubnis)!

Ausbildung in Theorie und Praxis

Wer seine Fahrerlaubnis zu gewerblichen Zwecken nutzen möchte, muss nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz zusätzlich eine Grundqualifikation erwerben. (BKrFQG §1)

Theoretischer Unterricht nach FahrschAusbO § 4:

  • 6 x Grundstoffunterricht zu je 90 Minuten
  • 6 x klassenspezifischer Zusatzstoff zu je 90 Minuten

Vorbesitz der Klassen D, D1:

  • 6 x Grundstoffunterricht zu je 90 Minuten
  • 2 x klassenspezifischer Zusatzstoff zu je 90 Minuten

Praktische Ausbildung nach FahrschAusbO § 5:

Vorbesitz der Klasse(n)

Beantrage Klassen

Grundausbildung

Überland

Autobahn

Nachtfahrt

B C1 und C1E in einem Ausbildungsgang abhängig vom Bewerber Solo: 1
Zug: 3
Gesamt: 4
Solo: 1
Zug: 1
Gesamt: 2
Solo: 0
Zug: 2 
Gesamt: 2
B C1 abhängig vom Bewerber 3 1 1
B und C1
(bei Erwerb der Klasse C1E)
C1E abhängig vom Bewerber 3 1 1

Die Grundausbildung richtet sich nach den Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten des Fahrerlaubnisbewerbers.

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