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Führerscheinausbildung LKW Klassen C - CE

Klasse C (FeV § 6)

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Klasse CE (FeV § 6)

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug

  • der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Mindestalter (FeV § 10):

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes…, für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“, dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B

Ausbildung in Theorie und Praxis

Wer seine Fahrerlaubnis zu gewerblichen Zwecken nutzen möchte, muss nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz zusätzlich eine Grundqualifikation erwerben. (BKrFQG §1)

Theoretischer Unterricht nach FahrschAusbO § 4:

  • 6 x Grundstoffunterricht zu je 90 Minuten
  • 10 x klassenspezifischer Zusatzstoff zu je 90 Minuten Klasse C
  • 4 x klassenspezifischer Zusatzstoff zu je 90 Minuten Klasse CE

Vorbesitz der Klassen C1, D1:

  • 6 x Grundstoffunterricht zu je 90 Minuten
  • 4 x klassenspezifischer Zusatzstoff zu je 90 Minuten

Bei Erwerb Klasse C mit Vorbesitz der Klasse D:

  • 6 x Grundstoffunterricht zu je 90 Minuten
  • 2 x klassenspezifischer Zusatzstoff zu je 90 Minuten Klasse C

Bei Erwerb Klasse CE mit Vorbesitz der Klasse C:

  • 6 x Grundstoffunterricht zu je 90 Minuten
  • 4 x klassenspezifischer Zusatzstoff zu je 90 Minuten

Praktische Ausbildung nach FahrschAusbO § 5:

Vorbesitz der Klasse(n)

Beantrage Klassen

Überland

Autobahn

Nachtfahrt

B C und CE in einem Ausbildungsgang Solo: 3
Zug: 5
Gesamt: 8
Solo: 1
Zug: 2
Gesamt: 3
Solo: 0
Zug: 3
Gesamt: 3
B C 5 2 3
C1
(Bei erfolgter Prüfung - nicht Besitzstand!)
C 3 1 1
C CE 5 2 3

Die Grundausbildung richtet sich nach den Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten des Fahrerlaubnisbewerbers.

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